Page 6 - Kiebitzmarkt Bergen - Heimtier 169 Juni-Juli 2026
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DIE KLEINE FARM IM
EIGENEN GARTEN
Hobbyfarming – Tierhaltung
zwischen Trend und
Verantwortung
Mit der Sehnsucht nach Naturverbundenheit, Ent-
schleunigung vom digitalen Alltag und dem
Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit wächst der
Trend zum Hobbyfarming. Viele Menschen holen
sich damit ein Stück Landleben in den eigenen
Garten und verbinden Selbstversorgung mit Tier-
liebe und einem bewussteren Lebensstil. Aber
was genau bedeutet Hobbyfarming überhaupt?
obbyfarming lässt sich gut mit „Landwirtschaft als Freizeit-
Hbeschäftigung“ beschreiben. Dazu zählt nicht nur der Anbau
von Obst und Gemüse, sondern auch die Haltung von Klein-
tieren bis hin zu Weidetieren. Besonders beliebt ist die Hühner-
haltung. Schon wenige Tiere können den Alltag bereichern und
bei geeigneten Bedingungen täglich frische Eier liefern.
HOBBYFARMING ALS ATTRAKTIVES HOBBY
Hobbyfarming hat aus mehreren Gründen an Attraktivität ge-
wonnen. Es bietet einen Ausgleich zum Alltag und kann durch
Arbeit an der frischen Luft, Tierbeobachtung und feste Routinen
das eigene Wohlbefinden fördern. Viele Menschen reizt darüber
hinaus der Gedanke der Selbstversorgung und die damit ver-
bundene Unabhängigkeit und Nähe zu der Herkunft der Pro-
dukte. Wer Produkte aus dem eigenen Garten verzehrt, er-
kennt den Wert frischer Nahrungsmittel und hat zudem einen
transparenten Blick auf die Haltung und die Pflege der Tiere.
Durch das tägliche Versorgen wird ein realistisches Verständnis
für artgerechte Haltung, Bedürfnisse und Grenzen entwickelt,
wodurch ein stärkeres Bewusstsein für Tierwohl entsteht und
der Tierschutz unterstützt werden kann.
Ein weiterer damit einhergehender Vorteil ist die wertvolle Un-
terstützung von Naturschutz und Landwirtschaftspflege. So
können Weidetiere beispielsweise Flächen offenhalten, Arten-
vielfalt fördern und eine Verbuschung, was das Zuwachsen von
Wiesen mit Sträuchern und jungen Bäumen meint, verhindern.
UNTERSCHIED ZWISCHEN NUTZTIER-
UND HAUSTIERHALTUNG
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen.“ Dieses besagt § 1 des Tierschutz-
gesetzes und gilt für alle Tiere gleichermaßen. Relevant ist aller-

