Page 6 - Kiebitzmarkt Garten 2025
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Orchideenpflege
NEUDORFF NEUDORFF
Azet OrchideenDünger OrchideenPflege
Organischer Bio-Dünger für schöne Orchideen Für vitales Wachstum
• für gesundes Wachstum und beeindruckende, • Pflanzenhilfsmittel aus pflanzlichen Stoffen und
langanhaltende Blütenpracht Harnstoff
• geeignet für alle Orchideenarten • fördert das vitale Wachstum und die Blütenbildung
• organischer NPK-Dünger 3-3-3 aus pflanzlichen Stoffen • verbessert das Mikroklima durch Erhöhung der Luft-
• aus wertvollen Nährstoffen - ohne synthetische Zusatz- feuchtigkeit
stoffe • hinterlässt keine Kalkflecken auf den Blättern
250 ml GP je Liter = 31,96 € 7.99 €
250 ml GP je Liter = 31,96 € 7.99 €
Damit es Ihren Orchideen gut geht!
NEUDORFF Spruzit AF
OrchideenSchädlingsFrei*
Anwendungsfertiges Mittel zur Bekämpfung von
Schild-, Wollläusen und anderen Schädlingen an
Orchideen.
• zur Bekämpfung von Schild- und Wollläusen, Spinn-
milben und Weißen Fliegen an Orchideen und anderen
Zierpflanzen
• bekämpft sowohl die ausgewachsenen Insekten als auch
deren Larven und Eier
• gut pflanzenverträglich
• geeignet für den ökologischen Landbau L)
• kurze Wartezeiten bis zur Ernte
• 0,05 g/l Pyrethrine, entspricht 0,2 g/l
Natur-Pyrethrum; 8,25 g/l Rapsöl
250 ml GP je Liter = 43,96 € 10.99 €
* Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung
stets Etikett und Produktinformation lesen.
NEUDORFF
BioKraft Vitalkur für Orchideen
Vitales Wachstum und Blütenbildung fördernd
• fördert das gesunde Wachstum sowie die Blütenbildung
und verbessert das Mikroklima durch Erhöhung der Luft-
feuchtigkeit
• vitalisiert schädlings- und krankheitsanfällige Orchideen
• hinterlässt keine Kalkflecken auf den Blättern
• Pflanzenhilfsmittel aus pflanzlichen Stoffen und Harnstoff
500 ml GP je Liter = 20,98 € 10.49 €
2 Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinforma-
tionen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. NB 6641: Nicht
bienengefährlich (B4)geeignet für den ökologischen Landbau lt. Verordnung (EU) 2018/848 6

