{"id":53,"date":"2017-11-07T12:10:28","date_gmt":"2017-11-07T12:10:28","guid":{"rendered":"http:\/\/no-name-a-capella.xyz\/?page_id=53"},"modified":"2025-12-03T19:28:46","modified_gmt":"2025-12-03T18:28:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"53\" class=\"elementor elementor-53\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-c962016 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"c962016\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a569ee4\" data-id=\"a569ee4\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-92df029 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"92df029\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-795616f\" data-id=\"795616f\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7cf7f04 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7cf7f04\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<br \/><strong>OTTE GmbH<\/strong><br \/>Eddesser Landstr. 4<br \/>31311 Uetze-Dollbergen<br \/>Stand 01.01.2026<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cf7be59 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"cf7be59\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/2025-10_AGB_OTTE_GmbH_v3.pdf\" target=\"_blank\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Download AGB<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-bbedc4a\" data-id=\"bbedc4a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2417337 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"2417337\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"2052\" height=\"555\" src=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png\" class=\"attachment-full size-full wp-image-2954\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png 2052w, https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi-300x81.png 300w, https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi-1024x277.png 1024w, https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi-768x208.png 768w, https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi-1536x415.png 1536w, https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi-2048x554.png 2048w\" sizes=\"100vw\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e3d7f84 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e3d7f84\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/p><ol><li>F\u00fcr alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgesch\u00e4fte der Otte GmbH mit Vollkaufleuten oder Landwirten werden folgende Bedingungen vereinbart:<\/li><li>Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt der Lieferschein als Auftragsbest\u00e4tigung. Er ist f\u00fcr die Bestimmung des Vertragsgegenstandes ma\u00dfgebend, sofern der Empf\u00e4nger nicht unverz\u00fcglich widerspricht.<\/li><li>Werden Kaufvertr\u00e4ge vorbehaltlich schriftlicher Best\u00e4tigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Best\u00e4tigungsschreibens ma\u00dfgebend, sofern der Empf\u00e4nger nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Der Beweis daf\u00fcr, dass eine schriftliche Best\u00e4tigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich darauf beruft. Alle Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/li><li>Es gelten ausschlie\u00dflich, falls die Parteien nichts anderes vereinbart haben,<ul><li>bei Getreide und Futtermitteln die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und die Hamburger Futtermittelschlussscheine oder sonstige f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ft in Betracht kommende Formularkontrakte,<\/li><li>bei D\u00fcnge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Brennstoffen und Mineral\u00f6len die Werksbedingungen,<\/li><li>bei Feldsaaten, S\u00e4mereien und Saatgetreide die jeweils g\u00fcltigen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr anerkanntes landwirtschaftliches Saatgut,<\/li><li>bei Kartoffeln die Deutschen Kartoffelgesch\u00e4ftsbedingungen (Berliner Vereinbarungen) und bei Auslandsgesch\u00e4ften nach RUCIP-Bedingungen,<\/li><li>bei allen \u00fcbrigen Gesch\u00e4ften die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder sonstige f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ft in Betracht kommende Formularkontrakte bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen.<\/li><\/ul><\/li><li>Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von (Ver-) K\u00e4ufern, Lieferanten oder Vertragspartnern haben G\u00fcltigkeit nur, soweit diese zur Vertragsgrundlage erkl\u00e4rt oder in Textform best\u00e4tigt worden sind.<\/li><li>Diese AGB werden vom K\u00e4ufer sp\u00e4testens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung, auch wenn diese bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht erneut erw\u00e4hnt werden. Dies gilt nicht, wenn der K\u00e4ufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Otte-AGB Kenntnis zu nehmen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 2 Lieferung<\/strong><\/p><ol><li>Otte ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlich bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<\/li><li>\u00a7 24 der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (Teilerf\u00fcllung) \ufb01ndet keine Anwendung.<\/li><li>Lieferung frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrstra\u00dfe\/Hof\ufb02\u00e4che mit schwerem Lastzug befahren werden kann. Verl\u00e4sst das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Empf\u00e4ngers die befahrbare Anfuhrstra\u00dfe\/Hof\ufb02\u00e4che haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr auftretende Sch\u00e4den.<\/li><li>Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der K\u00e4ufer eine angemessene Frist zur Lieferung einzur\u00e4umen.<\/li><li>Hat Otte trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherf\u00fcllung nur eine Teillieferung bewirkt, so kann der K\u00e4ufer vom ganzen Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur dann, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.<\/li><li>Angaben zu Inhaltsstoffen von Futtermitteln und D\u00fcngemitteln gelten als vereinbarte Qualit\u00e4t\/Beschaffenheit. Ver\u00e4nderungen von Inhaltsstoffen von Futtermitteln\/D\u00fcngemitteln sind durch Otte dem K\u00e4ufer anzuzeigen und bed\u00fcrfen seiner Zustimmung. Ist eine bestimmte prozentuale Zusammensetzung ausdr\u00fccklich vereinbart, so darf Otte die Zusammensetzung nur nach vorheriger Zustimmung des K\u00e4ufers \u00e4ndern.<\/li><li>Bei Getreide und \u00d6lsaaten berechtigen Mehr- u. Minderlieferungen bis zu 5% der Abschlussmengen bei loser Ware- auch bei Lieferungen des Landwirts \u2013 nicht zu Beanstandungen des Vertrages. Bei Lieferungen von D\u00fcnger verstehen sich die Mengenangaben als N\u00e4herungswerte \u2013 hier stellen Mehr- oder Minderlieferungen der Otte bis zu 10% der Liefermenge keinen Mangel dar. Es steht jedoch nicht im Ermessen des Kunden (Landwirt) das Aussch\u00f6pfen dieser Spanne zu fordern.<\/li><li>Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so kann Otte die Ware ungeachtet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Ank\u00fcndigung auch bei sich oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers einlagern oder nach Setzen von einer Nachfrist von 7 Kalendertagen in geeigneter Weise auf Rechnung des K\u00e4ufers verwerten.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><\/p><ol><li>Lieferungen und Leistungen von Otte erfolgen, soweit keine Festpreise vereinbart worden sind, zu Marktpreisen zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/li><li>\u00c4ndern sich nach Vertragsabschluss und vor Lieferung nachweislich ma\u00dfgebliche Faktoren, z.B. Transportkosten, Tarife, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschl\u00e4ge, Steuern, \u00f6ffentliche Lasten und Abgaben, so wird der Kaufpreis entsprechend angepasst, es sei denn, ein endg\u00fcltiger Preis ist ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 4 M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/strong><\/p><ol><li>M\u00e4ngel, die bei p\ufb02icht- und sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung und Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, m\u00fcssen Otte unverz\u00fcglich nach einer Ablieferung schriftlich angezeigt werden, soweit keine k\u00fcrzeren Fristen anzuwen-den sind. Andernfalls stehen dem K\u00e4ufer M\u00e4ngelanspr\u00fcche irgendwelcher Art nicht zu, es sei denn, weil Otte den Mangel arglistig verschwiegen hat.<\/li><li>Untersuchungsergebnisse, die den inneren Wert von beanstandeten landwirtschaftlichen Produkten und Futtermitteln betreffen, werden von Otte nur anerkannt, wenn die jeweilige Untersuchung von einer LUFA (Landw. Untersuchungs- und Forschungsanstalt) oder einem \u00f6ffentlich anerkannten Analyseinstitut aus einer repr\u00e4sentativen Probe erfolgt.<\/li><li>Ist eine Beanstandung berechtigt, so kann der K\u00e4ufer wahlweise die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Bei Abweichungen und\/oder Vermischungen von Arten oder Sorten sowie bei Kontamination mit unerw\u00fcnschten Stoffen haftet die Otte GmbH f\u00fcr alle Sch\u00e4den, auch soweit dadurch andere Lagerpartien betroffen werden nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li><li>Ist die Ersatzlieferung berechtigterweise beanstandet, so steht dem K\u00e4ufer das Recht auf Minderung oder R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<\/li><li>Berechtigte M\u00e4ngelr\u00fcgen bei anderen als verbrauchbaren Sachen kann Otte wahlweise durch Nachbesse-rung oder Ersatzlieferung beseitigen. Soweit solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden k\u00f6nnen, hat der K\u00e4ufer wahlweise ein Minderungs- oder R\u00fccktrittsrecht nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 4 (4).<\/li><li>Otte haftet nur f\u00fcr den Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, dies gilt auch f\u00fcr eine m\u00f6gliche Haftung f\u00fcr Erf\u00fcllungshilfen und\/oder gesetzlichen Vertreter.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 5 Verpackung und Versand<\/strong><\/p><ol><li>Die Ware wird in handels\u00fcblicher Weise auf Kosten des K\u00e4ufers verpackt. Der K\u00e4ufer hat bei Anlieferung f\u00fcr sofortige Entladung zu sorgen. Angelieferte Paletten und Leihbeh\u00e4ltnisse hat er im gebrauchsf\u00e4higen Zustand frachtfrei und restentleert innerhalb eines Monats zur\u00fcckzusenden oder deren Wert zu ersetzen. Andere Verpackungen hat er an ein Entsorgungsunternehmen zu verbringen, dessen Adresse Otte ihm auf Anforderung nennt.<\/li><li>Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des K\u00e4ufers. Transportversicherungen schlie\u00dft Otte auf Wunsch des K\u00e4ufers in dem von ihm gew\u00fcnschten Umfang auf seine Kosten ab.<\/li><li>Verluste oder Besch\u00e4digungen auf dem Bahntransport sind vom Empf\u00e4nger bei der Bahn zu reklamieren und vor der \u00dcbernahme der Sendung bescheinigen zu lassen, damit der Entsch\u00e4digungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Besch\u00e4digungen auf dem Bahntransport berechtigen gegen\u00fcber Otte nicht zur Abnahmeverweigerung.<\/li><li>Besch\u00e4digungen auf dem Transport (per Lkw\/Bahn\/Schiff) berechtigen gegen\u00fcber Otte nicht zur Annahmeverweigerung. .<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 6 Zahlung, Kontokorrent und Aufrechnung<\/strong><\/p><ol><li>Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug unverz\u00fcglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Der K\u00e4ufer kommt sp\u00e4testens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug. Bei Lieferung auf Ziel wird das Zahlungsziel auf der jeweiligen Rechnung angegeben.<\/li><li>Bei Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren gilt die Rechnungsstellung durch Otte als Ank\u00fcndigung. Sie erfolgt sp\u00e4testens einen Tag vor Lastschrifteinzug.<\/li><li>Alle aus der Gesch\u00e4ftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrent eingestellt, f\u00fcr das die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 355\u2013357 HGB gelten. Die aus dem Kontokorrentverh\u00e4ltnis sich ergebenden Forderungen sind viertelj\u00e4hrlich zu verzinsen. Die Kontoausz\u00fcge der Otte sind als Rechnungsabschl\u00fcsse anzusehen. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von einem Monat seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhoben werden.<\/li><li>Der K\u00e4ufer kann nur mit solchen Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen, die von Otte nicht bestritten werden oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/li><li>Erbringt der Landwirt Lieferungen an oder Leistungen f\u00fcr Otte und diese erstellt hierf\u00fcr Gutschriften, hat der Landwirt diese unverz\u00fcglich auf ihre Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu pr\u00fcfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind Otte binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich anzuzeigen. Ohne fristgem\u00e4\u00dfe Mitteilung durch den Landwirt ist der von Otte ausgewiesene Umsatzsteuersatz ma\u00dfgeblich. Bei Eintritt eines Schadens, welcher auf der Verletzung der Mitteilungsp\ufb02icht beruht, ist der Landwirt der Otte nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verp\ufb02ichtet.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0\u00a7\u00a0<\/strong><strong>7 Zahlungsverzug und Zahlungsverweigerung<\/strong><\/p><ol><li>Bei Lieferung auf Ziel wird der Kaufpreis sofort f\u00e4llig, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers bekannt werden, beispielsweise, er seine Zahlung ein- stellt oder die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen beantragt wird. Das gleiche gilt, wenn der K\u00e4ufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate \u00fcbersteigenden Betrag oder mit der Bezahlung einer anderen f\u00e4lligen Forderung in Verzug ist.<\/li><li>Verweigert der K\u00e4ufer ohne Rechtsgrund die Kaufpreiszahlung, kann Otte weitere Lieferungen zur\u00fcckhalten und nach angemessener Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li><li>Jeder Vertragspartner kann im Falle der unberechtigten endg\u00fcltigen Verweigerung der Kaufpreiszahlung auch ohne Setzen einer Nachfrist und ohne Ablehnungsandrohung weitere Lieferungen und Leistungen ablehnen und Ersatz aller Sch\u00e4den, wie z.B. Kosten und Preisdifferenzen verlangen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 8 Haftung und Erf\u00fcllungshindernisse<\/strong><\/p><ol><li>Otte ist zum Schadenersatz wegen P\ufb02ichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit verp\ufb02ichtet, es sei denn, Otte verletzt Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit des K\u00e4ufers oder eine wesentliche Vertragsp\ufb02icht, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist. Im \u00dcbrigen haftet Otte f\u00fcr P\ufb02ichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li><li>Wird nach Abschluss eines Vertrages dessen Erf\u00fcllung durch Ausbruch eines Krieges, Verh\u00e4ngung von Blockaden, Inkrafttreten von Ausfuhr\u2013 bzw. Einfuhrverboten oder solchen gleich zu erachtende Ma\u00dfnahmen in\u2013 und ausl\u00e4ndischer Beh\u00f6rden oder feindliche Anordnungen, Epidemien oder andere F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt verhindert, hat die betroffene Partei das Recht, Anpassung des Vertrages zu verlangen. Ist eine Anpassung des Vertrages nicht m\u00f6glich oder einem Teil nicht zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li><li>Wird die Otte aus dem Vertrag obliegende Leistung wesentlich erschwert oder vereitelt, etwa durch Aufruhr, Streik oder Streikma\u00dfnahmen bzw. Arbeiteraussperrungen und \u00e4hnlichen Ereignissen im Ursprungsland, auf dem Transportweg oder am Liefer-\/Versand-\/Leistungsort, ferner bei Eisbehinderung oder \u00e4hnlichen, unvorhersehbaren unverschuldeten und schwerwiegenden F\u00e4llen von h\u00f6herer Gewalt, oder betrifft ein solches Ereignis Vorlieferanten von Otte, wird der Erf\u00fcllungszeitraum um die Dauer der Behinderung verl\u00e4ngert. Sofern diese Vertragsanpassung f\u00fcr einen der Vertragspartner nicht m\u00f6glich oder zumutbar ist, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li><li>Beruft sich eine Vertragspartei auf ein Erf\u00fcllungshindernis, so hat sie die andere Vertragspartei unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden oder bei Beginn der Erf\u00fcllungszeit schriftlich zu unterrichten und hat auf Verlangen der Gegenpartei hierf\u00fcr unverz\u00fcglich den Nachweis zu erbringen.<\/li><li>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren vom Zeitpunkt der \u00dcbergabe ab innerhalb eines Jahres. Ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche nach Absatz (1).<\/li><li>F\u00fcr den Fall der Nichtbelieferung oder ungen\u00fcgenden Belieferung der Otte durch ihren Vorlieferanten ist sie von ihren Lieferp\ufb02ichten gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer ganz oder teilweise entbunden, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Ware getroffen und die Vorlieferanten sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt hat. Otte unterrichtet den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber Eintritt eines solchen Ereignisses und Nichtverf\u00fcgbarkeit der Ware.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><ol><li>Die Ware bzw. Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung s\u00e4mtlicher, auch der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen der Otte gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung Eigentum der Otte. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung f\u00fcr die jeweilige Saldoforderung.<\/li><li>Die Bearbeitung oder Verarbeitung der im Eigentum Ottes verbleibenden Ware erfolgt f\u00fcr sie als Hersteller und in ihrem Auftrag, ohne dass ihr Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Otte steht das (Mit-)Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne R\u00fccksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Bei Be- oder Verarbeitung mit anderen, nicht dem K\u00e4ufer geh\u00f6renden Waren steht Otte das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit-)Eigentum an der Vorbehaltsware der Otte erwirbt, \u00fcbertr\u00e4gt er Otte mit Vertragsabschluss das (Mit-)Eigentum an der Ware f\u00fcr den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware f\u00fcr Otte. Etwaige Herausgabeanspr\u00fcche gegen Drittbesitzer tritt der K\u00e4ufer hiermit an Otte ab. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.<\/li><li>F\u00fcr den Fall, dass die von Otte gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden wird, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer Otte hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese dann f\u00fcr Otte. Etwaige Herausgabeanspr\u00fcche gegen Drittbesitzer werden hiermit an Otte abgetreten.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist erm\u00e4chtigt, die im (Mit-)Eigentum von Otte stehende Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist ihm nur unter der Bedingung der unverz\u00fcglichen Weitergabe der erhaltenen Finanzmittel an Otte zwecks Zahlung und Ausgleich einer etwaigen Rechnungsdifferenz gestattet. Alle dem K\u00e4ufer aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehenden Forderungen, gleichg\u00fcltig, ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung usw. erfolgt, einschlie\u00dflich aller Nebenrechte sowie etwaiger Ersatzanspr\u00fcche gegen eine Kreditversicherung, tritt der K\u00e4ufer bei Vertragsabschluss an Otte ab. F\u00fcr den Fall, dass die Ware nur im Miteigentum der Otte steht oder vom K\u00e4ufer zusammen mit anderer, Otte nicht geh\u00f6render Ware \u2013 gleichg\u00fcltig in welchem Zustand \u2013 zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung nur in H\u00f6he desjenigen Betrages, den Otte dem K\u00e4ufer f\u00fcr den betreffenden Teil der Ware berechnet hat.<\/li><li>Der K\u00e4ufer ist bis zum Widerruf erm\u00e4chtigt, die Otte zustehenden Forderungen, die er durch die Abtretung erworben hat, einzuziehen. Mit Widerruf geht dieses Recht \u2013 auch bei Insolvenz \u2013 auf Otte \u00fcber. Der K\u00e4ufer hat Otte ferner jederzeit Zutritt zur Ware zu gew\u00e4hren sowie auf Verlangen von Otte die Ware als dessen Eigentum kenntlich zu machen und Otte alle gew\u00fcnschten Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der K\u00e4ufer auf Verlangen von Otte den Forderungs\u00fcbergang seinem Nachk\u00e4ufer anzuzeigen.<\/li><li>Der K\u00e4ufer hat bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Otte stehenden Waren oder auf die ihr abgetretenen Forderungen deren Rechte zu wahren und ihr derartige Zugriffe unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/li><li>Solange das Eigentum der Otte an der gelieferten Ware besteht, ist diese vom K\u00e4ufer gegen die \u00fcblichen Gefahren ausreichend zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der K\u00e4ufer hiermit der Otte zur Sicherung ihrer Anspr\u00fcche bis zur H\u00f6he ihrer Forderung ab.<\/li><li>Eine etwaige \u00dcbersicherung stellt Otte dem K\u00e4ufer auf dessen Verlangen zur Verf\u00fcgung. Eine \u00dcbersicherung liegt vor, wenn der Wert der Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 30 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt Otte.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 10 Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse<\/strong><\/p><ol><li>Die Gewichts- und Qualit\u00e4tsfeststellung erfolgt an dem von Otte bestimmten Empfangslager. Die dort gezogenen Muster sind auch ma\u00dfgeblich f\u00fcr eine Nachuntersuchung.<\/li><li>Probenahme, Qualit\u00e4ts- und Gewichtsfeststellung erfolgen an der Annahmestelle der Otte. Der Verk\u00e4ufer\/Erzeuger\/Anlieferer hat das Recht, bei der Probenahme selbst oder durch einen Beauftragten anwesend zu sein und die Versiegelung durch einen Beauftragten der Otte zu \u00fcberwachen oder selbst gegenzusiegeln. Mit der Unterschrift auf der\/dem Wiegekarte\/Lieferschein\/Sortennachweisaufkleber best\u00e4tigt der Verk\u00e4ufer die Identit\u00e4t der gezogenen Probe mit der angelieferten Partie. Die Probenahme erfolgt je Lieferung.<br data-start=\"557\" data-end=\"560\" \/>Bei Abweichungen und\/oder Vermischung von Arten und Sorten sowie bei Kontamination mit unerw\u00fcnschten Stoffen haftet der liefernde Landwirt f\u00fcr alle Sch\u00e4den, auch soweit dadurch andere Lagerpartien betroffen werden.<\/li><li>Ist kein Preis vereinbart, ist der B\u00f6rsenpreis unter Ber\u00fccksichtigung von Fracht, Dienstleistungen und Handelsspanne ma\u00dfgeblich. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung steht dem liefernden Landwirt das Eigentum an der gelieferten Ware oder anteilig zu den \u00fcbrigen Mengen am gesamten Lagerbestand derselben Erzeugnisse getrennt nach Arten und Sorten zu. Der \u00a7 9 \ufb01ndet entsprechende Anwendung.<\/li><li>Der Verk\u00e4ufer\/Erzeuger\/Anlieferer hat die von Otte geforderten Dokumentationen, wie z.B. Ackerschlagkarteien, Transport- und Lagerdokumentation zu f\u00fchren und abzugeben. Otte kann bei Nichteinhaltung den Kaufpreis bis zur vollst\u00e4ndigen Erledigung und Abgabe zur\u00fcckhalten.<\/li><li>Der Verk\u00e4ufer\/Erzeuger\/Anlieferer sichert zu, dass s\u00e4mtliches angeliefertes Erntegut aus Vermehrungsmaterial erzeugt wurde, das den nationalen und europ\u00e4ischen sortenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und keine Rechtsm\u00e4ngel aufweist. Das Erntegut wurde insbesondere entweder aus Z-Saatgut erzeugt oder \u2013 im Falle eines gestatteten Nachbaues \u2013 der Nachbau dem jeweiligen Sortenschutzinhaber gemeldet und \u2013 sofern der Verk\u00e4ufer\/Erzeuger\/Anlieferer nicht unter die sogenannte Kleinlandwirtregelung f\u00e4llt \u2013 die notwendige Geb\u00fchr fristgerecht entrichtet. Wenn der Verk\u00e4ufer nicht selbst Erzeuger ist, sichert er zu, dass sein Vorlieferant ihm gegen\u00fcber eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.<\/li><li>Der Verk\u00e4ufer\/Erzeuger\/Anlieferer schuldet, sofern er schuldhaft die nationalen oder europ\u00e4ischen sortenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt oder fehlerhafte Angaben im Rahmen dieser Erkl\u00e4rung abgibt, eine Vertragsstrafe von bis zu 100\u202fEUR pro Tonne des betroffenen angelieferten Erntegutes, die von Otte im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall durch das zust\u00e4ndige Gericht zu \u00fcberpr\u00fcfen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt hiervon unber\u00fchrt. Eine etwaige gleichzeitig geltend gemachte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.<\/li><li>Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Zusicherung ist Otte berechtigt, weitere Informationen zum angelieferten Erntegut einzufordern, wenn der Verk\u00e4ufer selbst Erzeuger ist. Der Verk\u00e4ufer ist verp\ufb02ichtet, diese unverz\u00fcglich offenzulegen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 11 Lieferung von G\u00fctern, Bau- und Brennstoffen<\/strong><\/p><ol><li>Lieferung frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrstra\u00dfe\/Hof\ufb02\u00e4che mit schwerem Lastzug befahren werden kann. Verl\u00e4sst das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Empf\u00e4ngers die befahrbare Anfuhrstra\u00dfe\/Hof\ufb02\u00e4che haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr auftretende Sch\u00e4den.<\/li><li>Bei Anlieferung von Heiz\u00f6l und Treibstoffen ist der K\u00e4ufer f\u00fcr einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtungen (Grenzwertgeber) verantwortlich. Otte ist aus dem Kaufvertrag nicht zur \u00dcberpr\u00fcfung des technischen Zustandes des Tanks und\/oder der Messvorrichtungen verpflichtet. Sch\u00e4den, die durch \u00dcberlaufen entstehen, weil der Tank und\/oder die Messvorrichtungen sich im mangelhaften technischen Zustand befinden, werden in keinem Fall ersetzt.<\/li><li>F\u00fcr die Mengenfeststellung ist das auf der Abgangsstelle durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte und nachgewiesene Gewicht\/Volumen ma\u00dfgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wurde.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 12 Pfandrechte<\/strong><\/p><ol><li>Der K\u00e4ufer wird darauf hingewiesen, dass Otte nach dem Gesetz zur Sicherung der D\u00fcngemittel- und Saatgutversorgung vom 19.01.1949 wegen aller Anspr\u00fcche aus der Lieferung von D\u00fcngemitteln und anerkanntem Saatgut oder zugelassenem Handelssaatgut ein gesetzliches Fr\u00fcchtepfandrecht an den in der Ernte anfallenden Fr\u00fcchten, auch an den noch nicht vom Grundst\u00fcck entfernten Fr\u00fcchten, zusteht.<\/li><li>Bei Verkauf von P\ufb02anzenschutzmitteln r\u00e4umt der K\u00e4ufer Otte vertraglich ein Pfandrecht an den Fr\u00fcchten im Umfang des gesetzlichen Fr\u00fcchtepfandrechtes ein.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 13 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p><ol><li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist die jeweilige Versandstelle der Otte, f\u00fcr die Zahlung deren Sitz.<\/li><li>Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz der Otte zust\u00e4ndige Gericht, es gilt deutsches Recht.<\/li><li>F\u00fcr Nichtkau\ufb02eute und Minderkau\ufb02eute gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 14 Schiedsgericht<\/strong><\/p><ol><li>Streitigkeiten aus Gesch\u00e4ften der Otte mit Kau\ufb02euten und Landwirten werden durch das jeweils zust\u00e4ndige Schiedsgericht oder entsprechend je nach Produkt durch das Schiedsgericht einer deutschen Produkten- und Warenb\u00f6rse entschieden.<\/li><li>Die Bestimmung des Schiedsgerichts erfolgt nach \u00a7 1 der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, soweit sich die Zust\u00e4ndigkeit nicht schon aus \u00a7 1 (5) dieser AGB ergibt.<\/li><li>F\u00fcr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und f\u00fcr das Verfahren ist die Schiedsgerichtsordnung des zust\u00e4ndigen Schiedsgerichts in der am Tag der Klageeinreichung g\u00fcltigen Fassung der jeweiligen Produkten- und Warenb\u00f6rse ma\u00dfgebend.<\/li><li>Bei Vertr\u00e4gen zwischen landwirtschaftlichen Kunden und Otte gilt f\u00fcr Streitigkeiten grunds\u00e4tzlich als vereinbart, dass diese unter Ausschluss des ordentlichen Gerichts vor dem zust\u00e4ndigen Schiedsgericht geregelt werden. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte werden in vollem Umfang von den Parteien anerkannt.<\/li><li>Otte ist berechtigt, Streitigkeiten wegen Zahlungsverzug durch ein ordentliches Gericht entscheiden zu lassen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 15 Unwirksamkeit einer Bestimmung<\/strong><\/p><ol>Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am n\u00e4chsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung ber\u00fchrt nicht die rechtliche Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen.<\/ol><p><strong>\u00a7 16 Datenverarbeitung<\/strong><\/p><p>Otte weist darauf hin, dass die im Rahmen der Gesch\u00e4ftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten der Kunden gem\u00e4\u00df Artikel 6 DSGVO gespeichert werden. Unsere vollst\u00e4ndige Datenschutzerkl\u00e4rung von Otte finden Sie auf unserer Website:<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><a href=\"https:\/\/otte.gmbh\/datenschutzerklaerung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/otte.gmbh\/datenschutzerklaerung<\/a><\/li><\/ul>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)OTTE GmbHEddesser Landstr. 431311 Uetze-DollbergenStand 01.01.2026 Download AGB \u00a7 1 Allgemeines F\u00fcr alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgesch\u00e4fte der Otte GmbH mit Vollkaufleuten oder Landwirten werden folgende Bedingungen vereinbart: Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt der Lieferschein als Auftragsbest\u00e4tigung. Er ist f\u00fcr die Bestimmung des Vertragsgegenstandes ma\u00dfgebend, sofern der Empf\u00e4nger &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/\" class=\"more-link\">Continue reading<span class=\"screen-reader-text\"> &#8222;AGB&#8220;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":51,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-53","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - Kiebitzmarkt-Bergen<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - Kiebitzmarkt-Bergen\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)OTTE GmbHEddesser Landstr. 431311 Uetze-DollbergenStand 01.01.2026 Download AGB \u00a7 1 Allgemeines F\u00fcr alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgesch\u00e4fte der Otte GmbH mit Vollkaufleuten oder Landwirten werden folgende Bedingungen vereinbart: Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt der Lieferschein als Auftragsbest\u00e4tigung. Er ist f\u00fcr die Bestimmung des Vertragsgegenstandes ma\u00dfgebend, sofern der Empf\u00e4nger &hellip; Continue reading &quot;AGB&quot;\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Kiebitzmarkt-Bergen\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/kiebitzmarkt.bergen\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-12-03T18:28:46+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"18\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - Kiebitzmarkt-Bergen\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2025\\\/12\\\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png\",\"datePublished\":\"2017-11-07T12:10:28+00:00\",\"dateModified\":\"2025-12-03T18:28:46+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2025\\\/12\\\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2025\\\/12\\\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png\",\"width\":2052,\"height\":555},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/agb\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"\u00dcber uns\",\"item\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/ueber-uns\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"AGB\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/\",\"name\":\"Kiebitzmarkt-Bergen\",\"description\":\"Der Fachmarkt f\u00fcr Haus, Tier und Garten\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#organization\",\"name\":\"Kiebitzmarkt Bergen\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2017\\\/11\\\/kiebitzmarkt_bergen_logo2.gif\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2017\\\/11\\\/kiebitzmarkt_bergen_logo2.gif\",\"width\":400,\"height\":71,\"caption\":\"Kiebitzmarkt Bergen\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/kiebitzmarkt-bergen.de\\\/home\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/www.facebook.com\\\/kiebitzmarkt.bergen\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"AGB - Kiebitzmarkt-Bergen","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"AGB - Kiebitzmarkt-Bergen","og_description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)OTTE GmbHEddesser Landstr. 431311 Uetze-DollbergenStand 01.01.2026 Download AGB \u00a7 1 Allgemeines F\u00fcr alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgesch\u00e4fte der Otte GmbH mit Vollkaufleuten oder Landwirten werden folgende Bedingungen vereinbart: Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt der Lieferschein als Auftragsbest\u00e4tigung. Er ist f\u00fcr die Bestimmung des Vertragsgegenstandes ma\u00dfgebend, sofern der Empf\u00e4nger &hellip; Continue reading \"AGB\"","og_url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/","og_site_name":"Kiebitzmarkt-Bergen","article_publisher":"https:\/\/www.facebook.com\/kiebitzmarkt.bergen","article_modified_time":"2025-12-03T18:28:46+00:00","og_image":[{"url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png","type":"","width":"","height":""}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"18\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/","url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/","name":"AGB - Kiebitzmarkt-Bergen","isPartOf":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png","datePublished":"2017-11-07T12:10:28+00:00","dateModified":"2025-12-03T18:28:46+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/#primaryimage","url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png","contentUrl":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Otte-GmbH_Logo-RZ_Querversion_oClaim_cmyk_300dpi.png","width":2052,"height":555},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/agb\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"\u00dcber uns","item":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/ueber-uns\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"AGB"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#website","url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/","name":"Kiebitzmarkt-Bergen","description":"Der Fachmarkt f\u00fcr Haus, Tier und Garten","publisher":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#organization","name":"Kiebitzmarkt Bergen","url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/kiebitzmarkt_bergen_logo2.gif","contentUrl":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/kiebitzmarkt_bergen_logo2.gif","width":400,"height":71,"caption":"Kiebitzmarkt Bergen"},"image":{"@id":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.facebook.com\/kiebitzmarkt.bergen"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/53","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=53"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/53\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2961,"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/53\/revisions\/2961"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/51"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kiebitzmarkt-bergen.de\/home\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=53"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}